Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Fahrzeugvermittlung im offenen Agenturgeschäft
1. Vertragsgegenstand und Rollen
Das Automobilzentrum Rhein-Main vermittelt den Verkauf des Fahrzeugs im offenen Agenturgeschäft. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer und wird gegenüber dem Käufer Verkäufer. Das Automobilzentrum Rhein-Main handelt sichtbar im Namen des Auftraggebers und innerhalb der erteilten Vollmacht.
2. Leistungen
Zu den Standardleistungen gehören Aufbereitung, Fotos, Inserate, Kommunikation mit Interessenten, Besichtigungen, Probefahrten, Verhandlung innerhalb der Vorgaben, Vorbereitung des Kaufvertrags, Abrechnung und Übergabe.
3. Mindestpreis und Mehrerlös
Unter dem vereinbarten Mindestpreis erfolgt ein Verkauf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
Ein Mehrerlös über dem vereinbarten Mindestpreis steht vollständig dem Auftraggeber zu. Eine Preiszusage oder Garantie für einen bestimmten Verkaufspreis besteht nicht.
4. Erfolgsprovision und Fälligkeit
Die feste Erfolgsprovision beträgt 1.499,00 € brutto einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen und der Kaufpreis vollständig, vorbehaltlos und frei verfügbar beim Auftraggeber eingegangen ist.
5. Fremdkosten
Fremdkosten werden nur beauftragt und berechnet, wenn der Auftraggeber Zweck und Höchstbetrag vorher in Textform freigegeben hat.
6. Kaufpreiszahlung
Der Käufer zahlt grundsätzlich direkt an den Auftraggeber. Ein Einzug oder eine Verrechnung durch das Automobilzentrum Rhein-Main setzt eine gesonderte Zahlungs- und Empfangsvollmacht in Textform voraus.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vermittlungsauftrag hat keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn jederzeit in Textform kündigen.
Eine Nachwirkung der Provisionspflicht besteht nur, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende ein Abschluss mit einem Interessenten erfolgt, den das Automobilzentrum Rhein-Main nachweislich erstmals zugeführt hat.
B. Direkter An- und Verkauf
1. Eigenankauf
Bei einem direkten Ankauf wird das Automobilzentrum Rhein-Main selbst Käufer. Ein Ankaufsangebot wird nach individueller Prüfung abgegeben und bleibt bis zur Annahme unverbindlich.
2. Verkauf eigener Fahrzeuge
Beim Verkauf eines eigenen Fahrzeugs handelt das Automobilzentrum Rhein-Main im eigenen Namen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt.
3. Sachmängelhaftung
Regelung zur Verjährungsverkürzung beim Verbrauchsgüterkauf fachanwaltlich formulieren und gegebenenfalls gesondert vereinbaren.
C. Gemeinsame Bestimmungen
1. Einbeziehung und Schlussbestimmungen
Einbeziehung vor Vertragsschluss, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen fachanwaltlich prüfen und final einsetzen.
Stand des Entwurfs: 25.07.2026